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Bahnordnung
 
 
1. Die Fahrer aller Klassen müssen aus Sicherheitsgründen immer vom Fahrerstand aus fahren.
 
2. Der Aufenthalt auf der Bahn (innerhalb der Absperrung) ist nicht gestattet und nur zur Bergung der Fahrzeuge erlaubt. Während sich ein Fahrer oder Helfer auf der Bahn befindet, ist eine erhöhte Rücksichtsnahme der anderen Fahrer zwingend notwendig und vorgeschrieben.
 
3. Jegliche Reifenhaft- und Schmiermittel sind verboten.
 
4. Fahren im Fahrerlager ist verboten. Das Fahren auf dem Gelände außerhalb der abgesperrten Bahn ist untersagt.
 
5. Die Motoren dürfen nur in der Boxengasse angelassen werden. Das Starten der Motoren ist im Fahrerlager untersagt.
 
6. Alle Modelle müssen zur Reduzierung des Geräuschpegels mit einem vom DMC zugelassenen Resorohr und mit einer Airbox (DMC-zugelassen) ausgerüstet sein. Nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand kann im Einzelfall und im Ausnahmefall von der Benutzung abgesehen werden.
 
7. Es sind nur die in Deutschland zugelassene Kanäle (Frequenzen-Quarze) laut jeweils gültigem DMC Jahrbuch erlaubt.
 
8. Es darf kein Müll (Batterien/Reifen/Felgen usw.) zurückgelassen werden.
 
9. Hunde sind im Fahrerlager/Fahrerstand und auf der Bahn nicht erlaubt. Auf dem übrigen Vereinsgelände sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Es ist darauf zu achten, dass keine Verunreinigung auf dem Gelände stattfindet und sich das Tier in ständiger Obhut des Halters befindet.
 
10. Der Bahnbelegungsplan ist für alle Klassen bindend. Das Benutzen der Bahn an einem anderen als vorgegebenen Tag ist nur nach Absprache mit dem jeweiligen Ressortleiter möglich. Siehe hier Bahnbelegungsplan und Öffnungszeiten.
 
11. Gastfahrer haben eine Gebühr von 10 Euro pro Tag zu zahlen.
 
12. Vorstand und Ressortleiter sind für Anweisungen, Aussagen und Stellungsnahmen berechtigt. Sie können den Mitgliedern und Gästen das Fahren auf dem Gelände untersagen. Bei Rennveranstaltungen sind zusätzlich die Anweisungen des Rennleiters verbindlich.
 
13. Auf dem Vereinsgelände gilt die STVO.
 
14. Bevor Sie ihren Sender einschalten, vergewissern Sie sich bei den anwesenden Fahrern, ob Frequenz bzw. Kanal frei sind.
 
15. Bei Nichtbeachtung der oben genannten Punkte (Bahnordnung) ist der MBSCW sofort berechtigt dem Mitglied, dem Gastfahrer oder Gästen ein Bahnbenutzungsverbot auszusprechen, sowie die Mitgliedschaft im MBSCW mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
 
 
16. Das Benutzen der Bahn, Fahrerstand, Fahrerlager, Gelände sowie allen anderen Einrichtungen des MBSC Wächtersbach geschieht auf eigene Gefahr!! Für Schäden die einem Dritten zugefügt werden, haftet/haften der /die jeweiligen Schadensverursacher in voller Höhe und ohne Einschränkung !!!
 
Wächtersbach den 12.06.2003
 
Der Vorstand des 1. Modellbausportclub Wächtersbach e.V.